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Antrag nach § 109 sgg Muster

by breslov.org
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In dem Rechtsstreitdes Maximilian Mustermann, Musterstraße 1, 93049 Regensburg-Kläger-gegen die Musterbehörde Sozialrecht, Musterstraße 2, 93049 Regensburg-Beklagte-wird gemäß § 109 SGG beantragt,Herrn Dr. med. Martin Beispielsarzt, Facharzt für innere Medizin, Musterstraße 3, 93049 Regensburg, gutachtlich zu hören. Er soll insbesondere zur Frage der Arbeitsunfähigkeit des Klägers im streitgegenständlichen Zeitraum Stellung nehmen. Mit freundlichen GrüßenUnterschrift” gemäß § 109 SGG Beweis zu erheben durch Einholung eines Sachverständigengutachtens des/der … (Straße, Ort) zu folgendem Beweisthema: Einen Antrag sollte in der Regel erst gestellt werden, wenn das Verfahren in der jeweiligen Instanz abgeschlossen ist, da sich der Natur der Sache nach erst aus der Urteilsbegründung des Gerichts ergibt, inwieweit es sich auf die Gutachterausführungen gestützt hat. Lediglich in den Fällen, in denen die ärztlichen Feststellungen das Gericht dazu veranlassen, von Amts wegen weiter zu ermitteln, kann unter Umständen direkt ein Antrag gestellt werden, da bereits feststeht, dass eine Sachaufklärung durch das Gutachten vorliegt und die Kosten übernommen werden. Zwingend nötig ist dies jedoch nicht, ebenso wenig drohen Rechtsnachteile, wenn die Beantragung nach Verfahrensabschluss geschieht. Infolgedessen automatisch von der nicht in Beweisanordnung Staatskasse zu tragen, da eine Begutachtung nach § 109 SGG in der Beweisanordnung explizit als solche zu bezeichnen ist. Deckungszusagen für sozialgerichtliche Verfahren erstrecken sich nicht automatisch auf Gutachten nach § 109 SGG.

Daher: Schreiben an Rechtsschutz, dass vorliegende Deckungszusage auf Gutachterkosten erweitert wird (Eingang Kostenzusage nachhalten!). PRAXISHINWEIS | Prüfen Sie vor Antragstellung die im Verfahren ergangenen gerichtlichen Beweisanordnungen genau auf die Anzahl aller eingeholten Gutachten. Sozialgerichtliche Verfahren ziehen sich häufig in die Länge, es kann zu nacheinander abfolgenden Beweisanordnungen und mehreren, unterschiedlichen Untersuchungen kommen. Halten Sie daher stets nach, dass sich die beantragte Kostenübernahme für das Gericht klar ersichtlich auf alle gemäß § 109 SGG durchgeführten Gutachten erstreckt. Eine einfache Identifikation stellen Sie durch Angabe der Namen der Sachverständigen und des Gutachtendatums sicher. In dem vom Gericht eingeholten Gutachten vom … hat Dr. … ausgeführt, die festgestellten Einschränkungen seien … zu bewerten. Demgegenüber sind die behandelnden Ärzte Dr. … zu dem Ergebnis gekommen, die festgestellten Einschränkungen seien … zu bewerten. Der Kläger ist deshalb der Auffassung, dass durch das vom Gericht bestellte Gutachten noch nicht das letzte Wort zur Bewertung gesprochen ist.

Der Kläger hält es deshalb für erforderlich, dass die im Beweisantrag benannten behandelnden Ärzte – als Kapazität auf dem Fachgebiet anerkannt – mit einer Gutachtenerstellung zu beauftragen sind.