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Gesellschafterbeschluss ug gesetzliche rücklage Muster

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(3) Der Erwerb eigener Aktien ist ferner zulässig, um die Aktionäre gemäß Paragraph 29 Absatz 1, Abs. 122i Abs. 1 Satz 2 Satz 2 Satz 125 Satz 1, satz 1, in Verbindung mit Section 29 Absatz 1 und Section 207 (1) des Transformationsgesetzes zu entschädigen, wenn der Erwerb innerhalb von sechs Monaten nach Inkrafttreten der Umwandlung oder nach Demenktion der gerichtlichen Entscheidung erfolgt ist und die Gesellschaft zum Zeitpunkt des Erwerbs in der Lage war, Rücklagen zu bilden, in Höhe der Aufwendungen für den Erwerb, ohne dass das nach der Satzung zu bildende Grundkapital oder die Rücklagen verringert werden und die nicht für Zahlungen an die Aktionäre verwendet werden dürfen. (1) Beträge, die sich aus der Freigabe von Kapitalrücklagen oder Gewinnrücklagen und aus der Kapitalherabsetzung ergeben, dürfen nur zum Ausgleich von Wert- und sonstigen Verlusten verwendet werden. (3) Zeichnet ein Aktionär, der bereits Mitglied der Gesellschaft ist, einen Anteil am erhöhten Kapital, so erwirbt er einen zusätzlichen Anteil. Der Firmenname ist der Name der LLC, unter der sie in das Handelsregister eingetragen ist und in Geschäftsbeziehungen erscheint. Die Unternehmensbezeichnung der LLC kann entweder auf der Tätigkeit des Unternehmens beruhen (faktische Bezeichnung), den Namen(n) eines oder mehrerer Anteilseigner(s) (Bezeichnung mit Namen) enthalten oder nur einen Fantasienamen enthalten. Kombinationen dieser Elemente sind ebenfalls möglich, und in jedem Fall muss die faktische Bezeichnung einen individualisierenden Zusatz enthalten. Der Zusatz “Limited Liability Company” (“Gesellschaft mit beschränkter Haftung”) oder die Abkürzung “LLC” (“GmbH”) oder unternehmerische Gesellschaft (Limited Liability) (“Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt)”) oder die Abkürzung “UG (haftungsbeschränkt)” ist ein zwingender Bestandteil des Firmennamens. Das Suffix “haftungsbeschränkt” darf nicht abgekürzt werden. (2) Soll ein Aufsichtsrat nach dem Eindrittel-Beteiligungsgesetz bestellt werden, so legt die Aktionärsversammlung Ziele für den Frauenanteil im Aufsichtsrat und den Anteil der weiblichen Vorstände fest, es sei denn, er hat diese Aufgabe an den Aufsichtsrat delegiert. Soll ein Aufsichtsrat nach dem Mitbestimmungsgesetz, dem Mitbestimmungsgesetz in der Kohle-, Eisen- und Stahlindustrie oder dem Ergänzenden Mitbestimmungsgesetz bestellt werden, so legt der Aufsichtsrat Ziele für den Frauenanteil im Aufsichtsrat und den Anteil der weiblichen Vorstände fest. Liegt der Frauenanteil bei der Erreichung der Ziele unter 30 Prozent, dann dürfen die Ziele nicht mehr unter den zuvor erreichten Frauenanteil fallen.

Gleichzeitig sollen Fristen festgelegt werden, bis zu denen diese Ziele erreicht werden sollen.