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Werkvertrag uni zürich

by breslov.org
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Wenn keine Einigung über eine feste Anzahl von Arbeitsstunden oder über eine Entschädigung getroffen wurde, wird von Ihnen erwartet, dass Sie die zusätzliche Arbeit ohne Entschädigung ausführen. In diesem Fall wird davon ausgegangen, dass die Mehrarbeit durch ein hohes Gehalt ausgeglichen wird. Unter diesen Umständen können Sie eine Entschädigung nur verlangen, wenn Sie zusätzliche Stunden in Aktivitäten durchführen, die über Ihre vereinbarten Pflichten hinausgehen. Obwohl die Vertragsparteien relativ frei an der Erstellung des Arbeitsvertrags beteiligt sind, darf sein Inhalt nicht gegen zwingende gesetzliche Bestimmungen verstoßen. Diese Bestimmungen schützen den Arbeitnehmer als schwächeren Vertragspartner und garantieren bestimmte Mindeststandards. Diese sind in den Artikeln 361 und 362 des Schweizerischen Obligationenrechts niedergelegt. Nicht in Ihren Arbeitszeiten enthalten ist der Weg zur Arbeit, es sei denn, Sie müssen an einem externen Ort arbeiten, was zu einer längeren Reisezeit führt. In diesem Fall wird die Differenz zum normalen Arbeitsweg berechnet. Überstunden können jedoch nur in Ausnahmefällen verlangt werden, wenn das Arbeitsvolumen außerordentlich hoch ist. Auch hier gibt es eine Obergrenze: Pro Kalenderjahr sind – je nach vereinbarter Höchstzahl der Arbeitszeit – 140 oder 170 Überstunden erlaubt. Hinweis: Diese Seite bezieht sich auf den individuellen Arbeitsvertrag, der dem privaten Arbeitsvertragsrecht unterliegt (Schweizerischer Obligationenrechtsart.

319 bis 362). Bitte beachten Sie, dass besondere Bestimmungen für Tarifverträge, Standardarbeitsverträge und spezielle Arbeitsverträge wie Lehrverträge, Wanderverkäuferverträge, Hausarbeiterverträge und Seemannsarbeitsverträge gelten. Bitte beachten Sie, dass eine Kopie des Personals oder der Betriebsordnung häufig im Arbeitsvertrag enthalten ist. Wenn im Arbeitsvertrag auf diese Regelungen Bezug genommen wird, sind sie Bestandteil Ihres Vertrages und somit verbindlich. Arbeitnehmer aus dem Ausland müssen über eine Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis verfügen. Grundsätzlich können Beschäftigungsbedingungen frei ausgehandelt werden: So können beispielsweise Regelungen, die vom Gesetz über die Bezahlung von Überstunden abweichen, jede Wettbewerbsverbotsklausel, Abweichungen von den gesetzlichen Kündigungsfristen u.a. vereinbart werden. Damit die Beschäftigungsbedingungen gültig sind, müssen sie jedoch schriftlich vereinbart, d.

h. von jeder Partei unterzeichnet werden. Alles, was nicht im Vertrag steht, wird oft durch andere Bestimmungen (z.B. Schweizerischer Obligationenrecht und andere Rechtsquellen) geregelt. Die Vergütung für zusätzliche Arbeitsstunden hängt nicht davon ab, ob Sie von Ihrem Arbeitgeber zur Arbeit aufgefordert wurden oder ob Sie dies von sich aus getan haben. Entscheidend ist, ob die zusätzlichen Stunden objektiv notwendig waren. Die Anstellung an der ETH Zürich ist je nach Denkvertrag entweder unbefristet oder nicht befristet. Doktoranden, Postdocs und wissenschaftliche Assistenten werden mit einem nicht unbefristeten Arbeitsvertrag eingestellt, der bis zu sechs Jahre verlängert werden kann. Sollte Ihr Arbeitgeber Ihnen innerhalb des vereinbarten Arbeitszeitvolumens zu wenig Arbeit zuzuweisen, ist der Arbeitgeber in Annahmeverzug (siehe oben). In diesem Fall muss der Arbeitgeber das vereinbarte Gehalt auch dann zahlen, wenn nicht genügend Arbeit zur Verfügung steht. Sie arbeiten seit einigen Jahren an der ETH und möchten sich beruflich weiterentwickeln oder die Richtung Ihrer Karriere ändern? Sie möchten eine neue Rolle übernehmen und neue Kompetenzen entwickeln und diese auch innerhalb der ETH weiter anwenden. Die ZHAW strebt danach, qualifizierte, motivierte und leistungsorientierte Mitarbeiter in Führungs- und Nicht-Führungspositionen zu beschäftigen und ein Umfeld zu schaffen, das in der Lage ist, solche Menschen zu sichern, zu fördern und zu halten.

Wir bieten Arbeitsbedingungen und Beschäftigungsbedingungen, die den Hochschulen entsprechen, und fördern aktiv die persönliche Entwicklung unserer Mitarbeiter. Unsere Hochschulkultur basiert auf Eigenverantwortung, Kreativität, reflexionsreflektierenden Kompetenzen, Konfliktlösungsfähigkeit, Respekt vor anderen, Dialog, Partizipation, Chancengleichheit und Vielfalt. Wenn die Laufzeit Ihres Vertrages länger als drei Monate ist und Ihr Gehalt CHF 21.150 oder höher beträgt, sind Sie bei Publica im Rahmen des Standardpensionsplans versichert.